Förderverein
§ 1
Der Verein führt den Namen „Förderverein des Comenius-Kollegs e. V.“.Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Comenius-Kollegs
(Institut zur Erlangung der Hochschulreife) und seiner Bildungsschwerpunkte.
Das Vermögen des Fördervereins des Comenius-Kollegs und die Beiträge seiner Mitglieder
dienen ausschließlich und unmittelbar dem oben genannten Zweck.
Der Verein hat seinen Sitz in 49497 Mettingen, Kreis Steinfurt, Sunderstraße 15/17.

1. Vorsitzender: Heiko Frankenberg
2. Vorsitzende: Elena Rech
Kassenwartin: Annegret Große-Suntrup
Anfragen per Mail an: foerderverein@comenius-kolleg.de
Eine Beitrittserklärung kann man hier finden und ausgefüllt im Sekretariat oder beim Vorstand abgeben: Beitrittserklärung
Die komplette Satzung ist hier zu finden: SATZUNG DES FÖRDERVEREINS
Liste bisheriger Förderungen:
- 7 Yogamatten und 2 Yoga-Stühle für die Yoga-AG
- 3 Mikrofone, einer Bassgitarre, eines Mischpults und zwei Lautsprecher für die Musik-AG
- Musikinstrumente für Salsa für die Tanz-AG
- 24 Turnmatten für die Sport-AG
- Feuerstelle und Grill
- Wasserspender
- Partybeleuchtung
- Verdunklungsrollos für die Aula