Förderverein

§ 1
Der Verein führt den Namen „Förderverein des Comenius-Kollegs e. V.“.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

„Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Comenius-Kollegs

(Institut zur Erlangung der Hochschulreife) und seiner Bildungsschwerpunkte.

Das Vermögen des Fördervereins des Comenius-Kollegs und die Beiträge seiner Mitglieder

dienen ausschließlich und unmittelbar dem oben genannten Zweck.

 

Der Verein hat seinen Sitz in 49497 Mettingen, Kreis Steinfurt, Sunderstraße 15/17.

 

1. Vorsitzender: Heiko Frankenberg

2. Vorsitzende: Elena Rech

Kassenwartin: Annegret Große-Suntrup

Anfragen per Mail an: foerderverein@comenius-kolleg.de

Eine Beitrittserklärung kann man hier finden und ausgefüllt im Sekretariat oder beim Vorstand abgeben: Beitrittserklärung

Die komplette Satzung ist hier zu finden: SATZUNG DES FÖRDERVEREINS

Liste bisheriger Förderungen:

  • 7 Yogamatten und 2 Yoga-Stühle für die Yoga-AG
  • 3 Mikrofone, einer Bassgitarre, eines Mischpults und zwei Lautsprecher für die Musik-AG
  • Musikinstrumente für Salsa für die Tanz-AG
  • 24 Turnmatten für die Sport-AG
  • Feuerstelle und Grill
  • Wasserspender
  • Partybeleuchtung
  • Verdunklungsrollos für die Aula